Verein Oase

Der Verein Oase wird mit Sitz in Chur als gemeinnützige Non Profit Organisation geführt. Wir verfügen über die kantonale Betriebsbewilligung sowie Anerkennung vom Departement Volkswirtschaft und Soziales für das Angebot der Wohn- sowie Arbeitsbegleitung im Raum der Alpennordseite

Ziele

Ziele der Wohnbegleitung sind die soziale Integration sowie die größtmögliche Selbständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit einer Beeinträchtigung welche selbständig wohnen. Ziel der Arbeitsbegleitung ist die berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt von Menschen mit einer Beeinträchtigung.

Fachpersonen

Die Wohn- und Arbeitsbegleitung wird durch ausgebildete Personen im sozialen Bereich angeboten. Die Betreuungsperson bleibt als Vertrauensperson konstant und wird bei Arbeits- und Ferienausfällen durch eine Stellvertretung ersetzt.

Wohnbegleitung

Angebot Wohnbegleitung

Das Angebot der Wohnbegleitung richtet sich an Menschen mit einer Beeinträchtigung welche selbstständig wohnen. Die Wohnbegleitung beinhaltet eine wöchentliche Unterstützung, die soweit als möglich die Gesamtheit aller zu verrichtenden Aufgaben und Themenbereiche umfasst, um ein selbstständiges Wohnen zu ermöglichen.

Die Betreuungsleistung wird während des ganzen Jahres und in den eigenen vier Wänden der zu begleitenden Personen angeboten, wobei dabei der zeitliche Rahmen bei monatlich max. 16 Std. liegt.

Voraussetzungen Wohnbegleitung

  • Die Person bezieht eine ¾ oder ganze IV Rente (¼ oder ½ Rente in Ausnahmefällen möglich)
  • Die Person hat Anspruch auf EL oder verfügt zur Finanzierung über genügend Eigenvermögen
  • Die Person hat den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden
  • Die Person hat eine eigene Wohnmöglichkeit
  • Die Person ist zwischen 18 Jahre bis vor dem Pensionsalter
  • Die Person ist weitgehend selbstständig

Finanzierung Wohnbegleitung

Der Stundenansatz von 25.00 CHF wird monatlich in Rechnung gestellt. Dieser kann bis max. 4800.00 CHF pro Jahr in Form von Ergänzungsleistungen rückerstattet werden, sofern Anspruch auf EL besteht.

Arbeitsbegleitung

Angebot Arbeitsbegleitung

Das Angebot der Arbeitsbegleitung richtet sich an Menschen mit einer Beeinträchtigung und beinhaltet eine wöchentliche Unterstützung, durch welches ein Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann und/oder zu dessen Erhaltung beitragen soll. Auch die Kombination von einem geschützten Arbeitsplatz und dem ersten Arbeitsmarkt ist kurz- oder längerfristig möglich.

Die Betreuungsleistung wird während des ganzen Jahres durch gezielte Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern angeboten, wobei der zeitliche Rahmen bei monatlich max. 8 Std. liegt.  

Voraussetzungen Arbeitsbegleitung

  • Die Person bezieht eine ¾ oder ganze IV Rente (¼ oder ½ Rente in Ausnahmefällen möglich)
  • Die Person hat den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden
  • Die Person ist zwischen 18 Jahre bis vor dem Pensionsalter
  • Die Person ist weitgehend selbstständig
  • Die Person strebt eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt an und verfügt über die nötigen Kompetenzen

Finanzierung Arbeitsbegleitung 

Die Kosten für die Arbeitsbegleitung werden durch die kantonalen Beiträge abgedeckte und direkt an den Verein ausbezahlt. Für den Begleitungsempfänger der Arbeitsbegleitung entstehen dabei keine Kosten.

Weitere Informationen

Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Rahmenkonzept, welches als Download auf der Homepage zur Verfügung steht. Gerne geben wir Ihnen natürlich auch persönlich bei einer Anfrage per Telefon oder Mail weitere Auskünfte.