Arbeitsbegleitung

Angebot Arbeitsbegleitung
Das Angebot der Arbeitsbegleitung richtet sich an Menschen mit einer Beeinträchtigung, welche im ersten Arbeitsmarkt arbeiten möchten.  Die Arbeitsbegleitung beinhaltet eine wöchentliche Unterstützung, durch welches ein Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann und/oder zu dessen Erhaltung beitragen soll. Das Ziel des Angebotes ist die berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt von Menschen mit einer Beeinträchtigung. 
 
Die Betreuungsleistung wird grundsätzlich während des ganzen Jahres durch gezielte Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern angeboten, wobei der zeitliche Rahmen bei monatlich maximal 8 Std. liegt bzw. maximal 2 Std. pro Woche.
 
Voraussetzungen Arbeitsbegleitung
  • Die Person bezieht eine ¾ oder ganze IV Rente (¼ oder ½ Rente in Ausnahmefällen möglich)
  • Die Person hat den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden
  • Die Person ist zwischen 18 Jahre bis vor dem Pensionsalter
  • Die Person ist weitgehend selbstständig
  • Die Person strebt eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt an und verfügt über die nötigen Kompetenzen
Finanzierung Arbeitsbegleitung 
Die Kosten für die Arbeitsbegleitung werden durch die kantonalen Beiträge abgedeckte und direkt an den Verein ausbezahlt. Für die nutzende Person entstehen dabei keine Kosten.