Wohnbegleitung
Angebot Wohnbegleitung
Das Angebot der Wohnbegleitung richtet sich an Menschen mit einer Beeinträchtigung, welche selbstständig wohnen möchten. Die Wohnbegleitung beinhaltet eine wöchentliche Unterstützung, die soweit als möglich die Gesamtheit aller zu verrichtenden Aufgaben und Themenbereiche umfasst, um ein selbstständiges Wohnen zu ermöglichen. Das Ziel des Angebotes ist die soziale Integration sowie die grösstmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Personen mit einer Beeinträchtigung.
Die Betreuungsleistung wird grundsätzlich während des ganzen Jahres in den eigenen vier Wänden der zu begleitenden Personen angeboten, wobei der zeitliche Rahmen bei monatlich maximal 16 Std. liegt bzw. maximal 4 Std. pro Woche.
Voraussetzungen Wohnbegleitung
- Die Person bezieht eine ¾ oder ganze IV Rente (¼ oder ½ Rente in Ausnahmefällen möglich)
- Die Person hat Anspruch auf EL oder verfügt zur Finanzierung über genügend Eigenvermögen
- Die Person hat den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Graubünden
- Die Person hat eine eigene Wohnmöglichkeit
- Die Person ist zwischen 18 Jahre bis vor dem Pensionsalter
- Die Person strebt ein selbstständiges Wohnen an und verfügt über die nötige Kompetenzen
Finanzierung Wohnbegleitung
Die Kosten für die Mietzinse werden für Berechtigte von der Ergänzungsleistung übernommen.
Die Wohnbegleitung wird mit einem Stundenansatz von 25.00 CHF der nutzenden Person monatlich in Rechnung gestellt. Dieser Betrag kann bis max. 4800.00 CHF pro Jahr in Form von Ergänzungsleistungen kurz EL rückerstattet werden, sofern Anspruch auf EL besteht (andernfalls ist genügend Eigenvermögen notwendig).